Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Beim "begleiteten Fahren" kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen. Die praktische Prüfung kann allerdings frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Nach bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung. In dieser Prüfungsbescheinigung werden die Begleitpersonen, die bei jeder Fahrt mitfahren müssen, eingetragen.

Die in der Führerscheinklasse B enthaltenen Führerscheinklassen AM und L sind auch bei Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten.

Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt sein
  • Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 besitzen
  • Darf bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung keine Punkte im Verkehrzentralregister in Flensburg haben
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze