unter 50 ccm bzw. 45 km/h (vor 2013 Klasse M und S)
Mindestalter: 16 Jahre
Enthaltene Klassen: keine
ab 50 ccm bis 125 ccm bzw. bis 11 kw
Mindestalter: 16 Jahre
Enthaltene Klassen: AM
unter 50 ccm bzw. 45 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Enthaltene Klassen: A1|AM
ab 50 ccm bzw. 45 km/h
Mindestalter: 24 Jahre oder
20 Jahre wenn vorher A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
Enthaltene Klassen: A1|A2|AM
bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. max. 8 Sitzplätze + Fahrer
mit Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Enthaltene Klassen: L|AM einschließlich Anhänger 750 kg zGm
bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. max. 8 Sitzplätzen+ Fahrer
und Anhänger bis zu 3,5 t zulässige Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Enthaltene Klassen: keine
Mindestalter: 16 bzw. 18 Jahre
Enthaltene Klassen: L|AM
ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max 8 Sitzplätze + Fahrer
und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Enthaltene Klassen: C1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Enthaltene Klassen: C1E|BE|T
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse C
3,5 bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, max 8 Sitzplätze + Fahrer
und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Enthaltene Klassen: keine
Geltungsdauer: bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
ab 750 kg bis zusammen 12 t zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre
Enthaltene Klassen: BE|D1E bei Besitz von D1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse C1
bis 16 Sitze + Fahrersitz, max 8 m Länge
mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre
Enthaltene Klassen: L|AM
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
bis 16 Sitze + Fahrersitz, max 8 m Länge
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre
Enthaltene Klassen: BE|C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse D1
mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre
Enthaltene Klassen: D1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre
Enthaltene Klassen: D1E|BE|C1E bei Besitz von C1
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: mind. Klasse D