Führerscheinklassen

Motorrad

Führerscheinklasse M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

unter 50 ccm bzw. 45 km/h (vor 2013 Klasse M und S)

Mindestalter: 16 Jahre

Enthaltene Klassen: keine


Führerscheinklasse A1

Leichtkrafträder

ab 50 ccm bis 125 ccm bzw. bis 11 kw

Mindestalter: 16 Jahre

Enthaltene Klassen: AM


Führerscheinklasse S

Mittelschwere Krafträder

unter 50 ccm bzw. 45 km/h

Mindestalter: 18 Jahre

Enthaltene Klassen: A1|AM


Führerscheinklasse A

Schwere Krafträder

ab 50 ccm bzw. 45 km/h

Mindestalter:  24 Jahre oder

                     20 Jahre wenn vorher A2

                     21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Enthaltene Klassen: A1|A2|AM


Pkw

Führerscheinklasse B

Pkw und leichte Lkw

bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. max. 8 Sitzplätze + Fahrer

mit Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17

Enthaltene Klassen: L|AM einschließlich Anhänger 750 kg zGm


Führerscheinklasse B

Pkw bzw. leichter Lkw

bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse bzw. max. 8 Sitzplätzen+ Fahrer

und Anhänger bis zu 3,5 t zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17

Vorbesitz erforderlich: Klasse B


Agrar

Führerscheinklasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhänger bis 25 km/h

Mindestalter: 18 Jahre

Enthaltene Klassen: keine


Führerscheinklasse T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h

Mindestalter: 16 bzw. 18 Jahre

Enthaltene Klassen: L|AM


Lkw

Führerscheinklasse C

Lkw

ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max 8 Sitzplätze + Fahrer

und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

                    18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Enthaltene Klassen: C1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B


Führerscheinklasse CE

Zugfahrzeug Klasse C mit Anhänger

über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre

Enthaltene Klassen: C1E|BE|T

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C


Führerscheinklasse C1

Lkw

3,5 bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, max 8 Sitzplätze + Fahrer

und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre

Enthaltene Klassen: keine

Geltungsdauer: bis 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B


Führerscheinklasse C1E

Lkw mit Anhänger

ab 750 kg bis zusammen 12 t zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre

Enthaltene Klassen: BE|D1E bei Besitz von D1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse C1


Busse

Führerscheinklasse D1

Kleine Busse

bis 16 Sitze + Fahrersitz, max 8 m Länge

mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre

Enthaltene Klassen: L|AM

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B


Führerscheinklasse D1E

Kleine Busse

bis 16 Sitze + Fahrersitz, max 8 m Länge

mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre

Enthaltene Klassen: BE|C1E bei Besitz von C1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse D1


Führerscheinklasse D

Große Busse

mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre

Enthaltene Klassen: D1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B


Führerscheinklasse DE

Große Busse

mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 Jahre

Enthaltene Klassen: D1E|BE|C1E bei Besitz von C1

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: mind. Klasse D