Beim "begleiteten Fahren" kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen. Die praktische Prüfung kann allerdings frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung erhält der Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung. In dieser Prüfungsbescheinigung werden die Begleitpersonen, die bei jeder Fahrt mitfahren müssen, eingetragen.
Die in der Führerscheinklasse B enthaltenen Führerscheinklassen AM und L sind auch bei Erwerb der Prüfbescheinigung mit 17 Jahren enthalten.
Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: