Gabelstaplerführerschein

Zur Ausbildung für Gabelstapler bzw. für Flurförderfahrzeuge reichen nicht die herkömmlichen Fahrerlaubnisklassen  wie B/BE oder C/CE aus. Man benötigt einen Staplerschein. Der Unterschied zu "normalen" PKW oder LKW besteht darin, dass die Lasten anders gehoben werden und die Fahrzeuge eine komplett andere Bauweise aufweisen.

 

Der Teilnehmer muss  folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mind. 18 Jahre alt sein oder mit 17 Jahren nur innerhalb einer Ausbildung
  • körperlich und geistig in der Lage sein, einen Stapler zu bedienen (Nachweis einer G25-Untersuchung)

 

Die grundsätzliche Ausbildungsdauer des Gabelstaplerscheins hängt im Wesentlichen von den Vorkenntnissen der Teilnehmer ab.

Bei ungeübten Fahrern sollte die Ausbildung 1-2 Tage dauern, bei 20-30 Lehreinheiten.
Die Lehreinheit beträgt 45 Minuten.

 

Der Teilnehmer wird zuerst theoretisch geschult, um mit allen relevanten Unfallverhütungsvorschriften vertraut zu sein. Auch die grundlegende Technik und Funktionsweise des Gabelstaplers wird dem Fahrschüler näher
gebracht. Dieses Wissen muss er dann in die Praxis umsetzen.

Gut ausgebildete Fahrer sind nicht nur sicherer im Umgang mit Flurförderfahrzeugen wie z.B. Gabelstapler, sie setzen diese auch effektiver ein.